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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. April 2017: Von Alfred Obermeier an  Bewertung: +1.00 [1]

Alexis, habe mir den Schriftwechsel aus Okt 2015 geholt, sinngemäß heißt es dort: "gem FCL.035 a) (2) i) der VO (EU) Nr. 1178/2011 ... eine grundsätzliche Anrechenbarkeit der in NZ absolvierten Flugstunden. Von einer Ausbildung zum Erwerb einer PPL A und einer ICAO Konformität wird ausgegangen". Letztlich müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Weiterer Hinweis auf erforderliche Dokumentationspflichten der ATO und des Flugschülers nach ORA.ATO.120 der VO (EU) 1178/2011.

Sollte eigentlich passen, falls er noch keine Theorie Prüfung hat, dann bleibt ihm in Theorie nichts erspart.

My Experience.


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