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Das neue Heft erscheint am 1. August
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. April 2017: Von Alfred Obermeier an  Bewertung: +2.00 [2]

Alexis,

Es gibt im EASA Regelwerk eine Formulierung wonach eine Ausbildung für PPL A die ICAO Bedingungen erfüllt angerechnet werden kann, muss allerdings belegt werden mittels Nachweisen für Theorie und Praxis.

Ich hatte einen Flugschüler aus NZ der mit seinen Eltern jetzt in München lebt. LAS hat ihm/mir die Anrechnung der vorherigen Ausbildung bestätigt. Inzwischen hat er seinen PPL A erfolgreich absolviert

Sollte daher unproblematisch sein.

My 2 cents.


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