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10. März 2017: Von Gerald Heinig an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang,

ich verstehe was Du meinst, aber ich finde Deine Logik nicht ganz schlüssig:

schlichtweg: weil du ab irgendeinem Zeitpunkt eine IFR clearence bekommst und damit den Regeln des Instumentenflugs unterliegst (Flugverkehrskontrollfreigabe, ggf. Staffelung, Einflug in IMC, etc.).

Damit fliegst Du unter Instrument Flight Rules und musst die entsprechende Berechtigung besitzen.

Ich erlaube mir eine kleine Korrektur:

Damit fliegst Du unter Instrument Flight Rules und musst die entsprechenden Regeln befolgen.

Es heißt ja schließlich Instrument Flight Rules und nicht Instrument Flight Conditions oder Permissions oder so etwas. Nota bene: das schließt natürlich Einflug in IMC aus.

Voraussetzung ist Kenntnis der Regeln und das hat man garantiert mit einem IR. Wenn man nur VFR besitzt, dann kann man die Regeln vielleicht kennen, muß man aber nicht. Alles angenommen severe cavok, versteht sich.

Aber es ist ein Stück weit Haarspalterei: verboten ist verboten.

Ich dachte nur, es könnte vielleicht so eine Gesetzeslücke geben à la Cannabis: rauchen darf man aber besitzen nicht oder so etwas (nicht, daß ich jemals irgendwas mit Drogen gehabt hätte).


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