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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2017: Von Wolfgang Lamminger an ch ess Bewertung: +5.00 [5]

Nach meinem Verständins: mit dem ARC wird die Airworthiness des Flugzeuges bescheinigt, ist dieses abgelaufen, gilt das Flugzeug nicht mehr als lufttüchtig, und darf damit nicht mehr betreiben werden. Ausnahme: besondere Genehmigung der zuständigen CAA (LBA, FAA, ...)

7. März 2017: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Exakt. Nix Karenzzeit.


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