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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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EDNY: Slot-Frust und Datenleck
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2017: Von Mich.ael Brün.ing an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

Im Zweifelsfall hilft die freundliche Frage: "Wo steht das?"

Wenn der BfL darauf nur eine Antwort in der Art: "in meinen Verfahrensanweisungen" hat, dann wird das Eis schon dünn. Vielleicht bewegt er sich dann vorsichtiger. Wenn doch eine Meldung erfolgt, dann geht dieselbe Frage eben auf dem Widerspruchsweg an das RP. Wenn die dann immer noch keine eindeutige EASA-Vorschrift dafür nennen können, dann dürfte auch das anschließende Gerichtsverfahren aussichtsreich sein.

Eine Weisheit, die ich von meinem Vater gelernt habe und mttlerweile in der Praxis (außerhalb des Luftrechts!) verifiziert habe: "Am Ende entscheidet das Gericht" und die nehmen - nach meiner Erfahrung - Vorschriften wesentlich wörtlicher als interpretierende Aufsichtsbehörden.

Michael

7. Februar 2017: Von Jochen Keltsch an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Ich hatte voriges Jahr in Thüringen eine ramp-Kontrolle. Alle Papiere hatte ich ordnungsgemäß dabei, bis auf das handschriftlich geführte Flugbuch, welches von meiner Frau aktualisiert werden sollte :). Ich machte die Kontrolleure darauf aufmerksam, sie mögen vorsichtig mit ihren Äußerungen sein, da ich meinen Rechtsanwalt als Co dabei hätte. Ein unglaublicher Wandel vollzog sich augenblicklich. Plötzlich war alles in Ordnung und man plauderte in smal talk-Manier noch ein paar nette Worte.

Gerne denke ich schmunzelnd an diese Kontrolle!


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