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4. Januar 2017: Von Ulrich Dr. Werner an Tobias Schnell

Guten Tag zusammen

Der zitierte "Paragraph" NCO.IDE140 stammt aus der EU-Vorschrift VO(EU) 965/2012.

Dieser ist nur für den definierten Bereich einschlägig: 

Artikel 1

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung legt Durchführungsbestimmungen fest für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern, einschließlich Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von der Sicherheitsaufsicht eines anderen Staates unterliegenden Betreibern bei Landung auf Flugplätzen in dem Gebiet, auf das die Bestimmungen des Vertrags anwendbar sind.

Damit ist für den nicht-gewerblichen Luftverkehr nach meiner Interpretation weiterhin die LuftBO maßgeblich, d.h. ein Flug mit Kind im beschriebenen Alter auf dem beschriebenen Sitz ist legal.

Ob es sinnvoll ist hängt von den Umständen ab.

edit: Fehlerhaft, daher gestrichen

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

4. Januar 2017: Von Florian R. an Ulrich Dr. Werner

Part-NCO ist die EU No 800/2013 und gilt für nicht gewerbliche Flugzeuge, welche nicht komplex sind. Daher gilt eben Part-NCO und übersteuert die nationale Regulierung in allen Mitgliedsstaaten.

4. Januar 2017: Von Ulrich Dr. Werner an Florian R.

Danke für den Hinweis, ich hatte die nicht-konsolidierte Altfassung der 965/2012 fälschlicherweise aufgerufen, ohne Berücksichtigung der 800/2013.

Ulrich Werner


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