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27. November 2016: Von  an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

Hi,

danke erstmal für den instruktiven Beitrag. Aber jetzt mal die Nagelprobe - wofür haben wir die theoretische und praktische Prüfung überhaupt? Um zu erkennen, kann der was oder nicht. Und die Hürde muss man erstmal nehmen. Hat also jemand im selbstgebastelten Gartenstuhl zwischen Le Havre und Mimizan Hunderte ungeloggte Stunden, wird er im Zweifel genauso wie Blériot und andere Pioniere eine Menge auf dem Kasten haben.

Klar kann man Gleitschirmstunden nicht loggen, bei uns auch keine Ballonstunden. Trotzdem wirst du sicherlich an den Lippen hängen von Weltmeistern auf beiden aeronautischen Fortbewegungsarten: Bei Ballons gibt's einfach mal keine Ausreden bei der Flugplanung. Und: Wer im Gleitschirm massiv Alpenpraxis hat, kann mir über die Aufwinde und Rotoren als Echoflieger aus Holstein oder Vorpommern eine Menge formell wie informell beibringen. Er wäre z.B., vom Gesetz auch so vorgesehen, ein exzellenter Meteorologiereferent für den theoretischen PPL im Bereich Meteorologie in jedem Luftsportverein(genauso wie ein Anwalt im Luftrecht oder ein patentierter Kapitän für die Navigation). Und auch wirklich ein Luftsportler, was bei uns ja nicht immer so der Fall ist. So... gefühlt 99% der Zeit.

Von daher ist das wichtigste Korrektiv immer noch die summarische Bewertung der Ausbildungsleistung, sprich die Prüfung.

Wohin wir uns bringen mit dieser Paragraphenhuberei sieht man ja in der Praxis vor Ort: Ich muss(te) als ICAO CPLer mit ME/ IR für den Flug zum Prüfungsort (20 nm) mit dem TMG (bin Segelflugscheininhaber) für den Hinflug keinen neben mir haben, ist ja schließlich noch von der Ausbildung gedeckt. Bestanden dort? Super, für zurück braucht man einen Piloten. Auch "severe CAVOK" wird natürlich keine vorläufige Lizenz ausgestellt. Und trotz 25 h IFR in den letzten 4 Wochen auf SEP darf ich für eine P92 (UL) im Gegensatz zu einer P92 (LSA) jetzt ohne drei Platzrunden keinen Gast mitnehmen. Warum? Aufgrund einer illiberalen Regelung. Gucke ich dann mal kurz auf anwaltlicher Neugier auf die Gesetzeslage und darauf, was respektable Kollegen dort so geschrieben haben (und zwar rechtlich einwandfrei), stoße ich unter anderen auf den Wahnsinn, den Thore völlig zu recht kritisiert, und zwar nach alter Gesetzeslage:

OHNE SCHÜLERMELDUNG KEINE WIEDERERLANGUNG DER GÄSTEBERECHTIGUNG, wenn ich mal für die angesprochenen drei Platzrunden einen CRI oder FI(A) mitnehme. Aber dann lange und richtige Ausführungen, wie ich das umgehen kann, wenn ich meine Nachschulung so deklariere.

https://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2009%2F07+90-Tage-Regel+f%FCr+Passagiermitnahme

https://www.pilotundrecht.de/TEXTE/PROBLEME/90_tage_regel.html

Eine derartige Normendichte führt natürlich zu Widersprüchen und dann auch zur Normenerosion, führt sich also selbst ad absurdum.

Man muss die Gesetzestexte um mindestens 2/3, besser 80% oder mehr, entschlacken für den Bereich der Kleinfliegerei. 193 S. PDF FCL, 550 Seiten PDF AMC ist einfach perverser Wahnsinn. Dass man sich besser dran hält für den Fall, das was schiefgeht, stimmt aber natürlich auch.


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