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26. September 2016: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +2.00 [2]

An vielen Plätzen wird das Flugleiterthema doch ganz pragmatisch gehandhabt.

An sehr vielen leider aber auch nicht. Und vor allem: In den allerallermeisten Fällen gelten evtl. Ausnahmeregelungen nur für ortsansässige Flugzeuge.

Noch schlimmer sind die Verkehrsflughäfen, bei denen die Betriebszeiten für die GA künstlich eingeschränkt werden, obwohl der Flugplatz für "scheduled" viel länger geöffnet ist. Von Verkehrsflughäfen, die für die GA formell oder de facto komplett gesperrt sind, mal gar nicht zu reden.

Tobias


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