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4. September 2016: Von Alfred Obermaier an Johannes König

Johannes, auch die deutsche Sprache kann leisten was die englische Sprache kann.

Was spricht gegen "Einflug in D über Charlie" anstatt dem von Dir zitierten Satzungetüm.

Vielmehr dann noch FCL 935 xx, auch das würde kein deutscher Muttersprachler so sagen, sondern zB von "Vorflug- / Nachflug-" sprechen. Hier wird einfach von Juristen (?) eine Übersetzung angefertigt und diese dann per Beschluß / VO für verbindlich erklärt. Das erklärt den doppelt so langen Text. Das ist ein verbogenes Deutsch; mein Deutschlehrer, ein Sprachästethiker, würde sich im Grabe umdrehen.

Romane zu schreiben (also doppelt so lange Texte zu produzieren) ist bekanntlich einfach, sich kurz zu fassen eher sehr schwierig, egal in welcher Sprache.

Super Argument das mit den Ausländern, bin regelmäßig sehr begeistert wenn in bella Italia auf RDR, APP, TWR Funksprüche in italienischer Sprache oder in der Schweiz in italienisch, fanzösisch oder auf deutsch erfolgen.

Bin völlig Deiner Meinung daß idealerweise im Luftverkehr alle dieselbe Sprache sprechen sollten/müssten.
Bin allerdings gegen Deine Tendenz Deutsch als, ich sage mal "minderwertig" darzustellen, weil des Englischen nicht gleichwertig.

Das ist unangemessen.

Johannes, daher kein Lob.


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