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19. August 2016: Von  an Frank Ulbricht

Ja, und gleich AOPA und Kommission mit an Bord holen: FCL regelt die Lizenzfrage abschließend, die ZÜP is europarechtswidrig. Zudem, aus der hohlen Hüfte geschossen: Wenn es bei ihr um den Zutritt zum Flughafengelände geht, wird zwischen Inländern und Ausländern ohne sachlichen Grund diskriminiert. Gleich alle Verbände an Bord holen und dagegen vorgehen. Parallel ausflaggen nach Austria oder UK oder wo auch immer, und dann wegen Forsetzungsfeststellungsinteresse weiterklagen durch alle Instanzen. Prozessfinanzierung (Rechtsvertretung) auf die Verbände, für das Bußgeld sammeln wir kollektiv durch Spendenaufruf hier, und dann dem Dobrindt und Vorgängern einen vorn Latz knallen. (ich bin dank UK und FAA Lizenz nicht betroffen, aber wenn man hier einen Musterkläger finden kann...).

Risiko für den Lizenzinhaber nach Migration der Lizenz sehr gering, Verbandsinteresse ist hoffentlich hoch.

13. September 2016: Von Frank Ulbricht an 

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Tipps und Hinweise. Ich will euch an dieser Stelle mal über den aktuellen Stand informieren.

Ende August wurde ein Bescheid zugestellt, in dem (mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung) die Lizenz ruhend gestellt worde ist und eingeschickt werden musste. Soweit so gut, müssen wir eben warten, bis die ZÜP neu ausgestellt wird.

Wer nun aber denkt, damit habe die Behörde ausreichend dargestellt wer hier am längeren Hebel sitzt, weit gefehlt. Nun wurde ein Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §58 LuftVG zugestellt, das fliegen ohne ZÜP stellt im Auge des TLVwA eine Ordnungswidrigkeit dar.

Jetzt schaut sich ein Anwalt die Sachen an...

... to be continued ...

VG,
Frank


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