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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juli 2016: Von Reinhard Rüdiger an Artus Bewertung: +1.00 [1]

Da fragst Du am besten bei der für Dich in Frage kommenden Flugschule oder Landesbehörde nach.

Da gibt es eine verbindliche Antwort.

Bei unserer Behörde reicht z.B. der Führerschein.

12. Juli 2016: Von Marco Schwan an Reinhard Rüdiger

Hi,

Bei mir wurde, die Kopie vom Führerschein (von 2006) akzeptiert. RP Karlsruhe, Stand 10/2013.

Gruß Marco


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