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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juni 2016: Von Johannes König an Olaf Musch

Hallo Olaf,

für dich als Heli-Pilot gelten die 500ft AGL Mindestflughöhe doch sicherlich auch. Bitte korrigiere mich, wenn das nicht so ist. Und in die Sondergenehmigung, die dein FI hat, den Passus "nur mit aktivem Mode-S" reinzuschreiben, wird die Auswahl des Fluggeräts nun sicherlich auch nicht großartig einschränken.

Die Drohnen, die Amazon einsetzen will, müssen übrigens erst noch zur Serienreife entwickelt werden. Aber bevor die das machen, wollen Sie natürlich die Anforderungen genau kennen, wozu auch die rechtlichen Rahmenbedingungen gehören. Natürlich muss eine autonome Drohne, die längere Strecken zurücklegt, andere Technik an Bord haben als die Dinger, mit denen ich mal eben meinen Vorgarten von oben ablichte.

Tut mir leid, aber ich kann mich deiner Argumentation, die im Wesentlichen auf "Wir waren zuerst hier" beruht, nicht so recht anschließen. Autonome Drohnen werden kommen, das ist einfach so. Nenn es Fortschritt, Zukunft, "Früher(tm) war alles besser" oder wie du willst. Sich frühzeitig über das "wie" Gedanken zu machen, finde ich deshalb wichtig.

Übrigens: Würde der Vorschlag von Amazon morgen 1zu1 umgesetzt, hättest du als Heli-Pilot genau gar keine Einschränkung hinzunehmen. Mal davon abgesehen, dass du dir für das planmäßige Unterschreiten von 500ft AGL abseits eines Flugplatzes eine Freigabe holen müsstest. Klingt doch machbar, oder?

Viele Grüße,

Johannes


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