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26. Mai 2016: Von Willi Fundermann an Jan Brill

In FCL.740.A heißt es zur Verlängerung (SEP/TMG): "Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI)". Von ATO ist da keine Rede.

Anders bei der Erneuerung nach FCL.740, da steht: "... muss der Bewerber eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn ...".

Damit sollte klar sein, dass diese Unterscheidung so gewollt ist.


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