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13. April 2016: Von  an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Bis auf die US-LSA - Einschränkungen: Volle Zustimmung.

Jene nicht, weil eine Differenzschulung vollkommen hinreichend für die Nutzung von Verstellpropeller und Höchstgeschwindigkeit ist. Das wird drüben im Echo-Bereich über das High-Performance-Endorsement geregelt, durch den Fluglehrer erteilt, und die Mindeststunden der Versicherer. Nach nüchterner Auswertung durch Aktuare die Letzteren, nach üblicher Verantwortung die Ersteren.

Selbst da könnte man noch Anstoß dran nehmen (ich musste single engine auf einer Bonnie mit 300 PS noch 1,7 h erfliegen, um das Endorsement zu erhalten, was aber bei 99 $/ Stunde beim Werksclub plus Fluglehrer zu verkraften war. Der Grund war die Definition von mehr als 200 PS pro Achse, ich hatte leider nur 90 h mit 2 x 160 PS, die nicht addiert werden dürfen, Einziehfahrwerk und Verstellprop war eh dabei).

Auch ein Hochleistungs-UL wird nicht durch die Geschwindigkeit oder den Verstellprop anspruchsvoll, sondern die Auslegung und die Stallspeed. Die Beschränkung in den Staaten habe ich noch nie verstanden, da sind wir hierzukontinents ausnahmsweise mal liberaler.


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