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5. März 2016: Von Malte Höltken an Matthias Eidenschink
Hi Matthias,

FCL.230.S verweist hier auf FCL.140.S also die Bedingungen für den LAPL. Darin steht daß Du die Rechte nur ausüben darfst mit mindestens 5h (inklusive 15 Starts) und zwei Übungsflügen mit Fluglehrer im Segelflug und 12 Stunden (inkl. 12 Landungen) und einem einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer im Reisemotorsegler innerhalb der vorangegangenen 24 Monate.

Wenn das nicht erfüllt wird darfst Du die Rechte Deiner Lizenz nicht ausüben, bis Du entweder eine Befähigungsüberprüfung oder die Bedingungen mit Lehrer oder alleine unter Lehreraufsicht geflogen hast. Dein Schein "ruht" also nicht, Du darfst lediglich die Rechte nicht ausüben wenn Du die dafür nötigen Bedingungen nicht hast.

Hier der Link zu Teil FCL, wo Du alles nachlesen kannst: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:EN:PDF
5. März 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken
Beitrag vom Autor gelöscht
5. März 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Matthias, die 12 h + 12 Landungen + Übungsflug in Maltes Post beziehen sich auf den TMG. Wenn Du nur die TMG-Rechte ausüben möchtest, brauchst Du die Bedingungen für den Segelflug/Motorsegler (erster Teil des Satzes) nicht zu erfüllen.

Tobias
5. März 2016: Von Malte Höltken an Tobias Schnell
Danke für den Hinweis, da hatte ich doch glatt ein Wort vergessen. Habe es zur allgemeinen Entwirrung jetzt ergänzt.
5. März 2016: Von Matthias Eidenschink an Malte Höltken

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich fasse das nochmal für mich zusammen: Ich will nur TMG fliegen = nur TMG Voraussetzungen/Rechte zu erfüllen. Das ganze für den Segelflug ebenfalls. Sonderregelungen gibt es keine weiteren? Sorry dass ich mich so doof anstelle und auch etwas doof frage... Den Text in der ersten Antwort (Link) führe ich mir noch zu Gemüte.

Danke euch nochmal, Gruß Matthias


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