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Luftrecht und Behörden | SPL Lizenz mit TMG Erweiterung ruht - wie wieder aktivieren?  
5. März 2016: Von Matthias Eidenschink 

Hallo allerseits,

ich heiße Matthias (29J.) und bin bis jetzt nur mitleser gewesen.

Hier die aktuelle Situation: Seit 2013 habe ich meine SPL Lizenz und seit 2015 die Klassenberechtigung TMG. Ich habe nach Erteilung der Lizenz noch die erforderliche Anzahl an Starts gemacht um Gastflüge durchführen zu dürfen und danach erstmal die Fliegerei reduziert um meine Familie nicht zu vernachlässigen. Seit dem Jahreswechsel '15/'16 bin ich im Verein Passiv und werde die Fliegerei solange bis es mir aus familiären Verhältnissen wieder möglich ist pausieren.

Was mir jetzt doch im Vorfeld schon Kopfschmerzen bereitet und große Unsicherheit verursacht ist: Was passiert mit meinen Lizenzen? Da sich das Fliegen wohl in Zukunft eher auf die Motorsegler beschränken wird habe ich keine Ahnung was das für die SPL Lizenz bedeutet. Kann man die Lizenz ruhen lassen und nur die Vorraussetzungen für die Klassenberechtigung auffrischen und damit wieder fliegen? Oder müssen in diesem Fall beide Lizenz wieder aufgefrischt werden um TMG fliegen zu dürfen?

Wäre schön wenn hier jemand weiß was Sache ist und sein Wissen mit mir teilt - auch Quellen wo man sich adäquat erkundigen kann sind willkommen :-)

Danke und Gruß Matthias

5. März 2016: Von Malte Höltken an Matthias Eidenschink
Hi Matthias,

FCL.230.S verweist hier auf FCL.140.S also die Bedingungen für den LAPL. Darin steht daß Du die Rechte nur ausüben darfst mit mindestens 5h (inklusive 15 Starts) und zwei Übungsflügen mit Fluglehrer im Segelflug und 12 Stunden (inkl. 12 Landungen) und einem einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer im Reisemotorsegler innerhalb der vorangegangenen 24 Monate.

Wenn das nicht erfüllt wird darfst Du die Rechte Deiner Lizenz nicht ausüben, bis Du entweder eine Befähigungsüberprüfung oder die Bedingungen mit Lehrer oder alleine unter Lehreraufsicht geflogen hast. Dein Schein "ruht" also nicht, Du darfst lediglich die Rechte nicht ausüben wenn Du die dafür nötigen Bedingungen nicht hast.

Hier der Link zu Teil FCL, wo Du alles nachlesen kannst: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:EN:PDF
5. März 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken
Beitrag vom Autor gelöscht
5. März 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Matthias, die 12 h + 12 Landungen + Übungsflug in Maltes Post beziehen sich auf den TMG. Wenn Du nur die TMG-Rechte ausüben möchtest, brauchst Du die Bedingungen für den Segelflug/Motorsegler (erster Teil des Satzes) nicht zu erfüllen.

Tobias
5. März 2016: Von Malte Höltken an Tobias Schnell
Danke für den Hinweis, da hatte ich doch glatt ein Wort vergessen. Habe es zur allgemeinen Entwirrung jetzt ergänzt.
5. März 2016: Von Matthias Eidenschink an Malte Höltken

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich fasse das nochmal für mich zusammen: Ich will nur TMG fliegen = nur TMG Voraussetzungen/Rechte zu erfüllen. Das ganze für den Segelflug ebenfalls. Sonderregelungen gibt es keine weiteren? Sorry dass ich mich so doof anstelle und auch etwas doof frage... Den Text in der ersten Antwort (Link) führe ich mir noch zu Gemüte.

Danke euch nochmal, Gruß Matthias


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