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4. April 2015: Von Ulrich V. an Hans-Uwe Fischer
Eine Frage die mich auch gerade beschäftigt!

Zur Erlangung der Pflicht-PIC-Stunden LAPL ist das Fliegen mit Fluglehrer oder unter Aufsicht in FCL 140.A b2 ausdrücklich vorgesehen. Dies auch wenn LuftVG §4 bei Flügen mit FI sagt... "gelten die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen" dann wird es noch undurchsichtiger "Das Gleiche gilt auch ... für Luftfahrer, die andere Luftfahrer in ein Luftfahrzeugmuster einweisen oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bestimmt ist."

Wie ist es dann bei den 10 Stunden zur Beförderung von Fluggästen nach FCL.105.A b nach dem LAPL-Scheinerhalt ?? Zählen da Einweisungsflüge in neue Muster und Baureihen mit FI als PIC Stunden für den Piloten oder nicht???

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