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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Dezember 2013: Von RotorHead an 
Die Verlängerung der Klassenberechtigungen SEP und TMG kann gemäß FCL 740.A(b)(1)(ii) innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung durchgeführt werden. Dazu muss u.a. ein Schulungsflug mit Fluglehrer stattfinden, bei diesem Schulungsflug handelt es sich weder um einen "Checkflug" noch um eine "Überprüfung". Die verlängerte Gültigkeit beginnt mit dem Ende der bisherigen Gültigkeit. Andernfalls wäre die Nennung eines Zeitfensters (wie z.B. "12 Monate vor Ablauf" oder "3 Monate vor Ablauf") unsinnig.

Nachtrag: Mit einer Klassenberechtigung wird kein "Schein" verlängert!
25. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Dazu muss u.a. ein Schulungsflug mit Fluglehrer stattfinden, bei diesem Schulungsflug handelt es sich weder um einen "Checkflug" noch um eine "Überprüfung".

Vollkommen richtig. Deshalb habe ich in meinem vorhergehenden Beitrag auch das Wort Übungsflug gegen Schulungsflug getauscht. Die Begrifflichkeiten sind wirklich wichtig.

Bei einem Schulungsflug kann man übrigens nicht durchfallen. (Jedoch kann den FI/FE die Unterschrift verweigern)

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