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21. April 2014: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder
IFR außerhalb von Prozeduren unterhalb der MRVA zu verbieten ist schon eine ziemlich deutsche Spezialität.

Übrigens geht diese MRVA-Lächerlichkeit sogar so weit, dass man in Heringsdorf immer den kompletten Approach abfliegen muss, da er über (komplett flaches) polnisches Territorium geht und Polen publiziert keine offizielle MRVA. Ohne MRVA darf die DFS keine Radarführung anbieten, daher über dem Beacon am Platz fliegen, 10NM nach Polen rein, umdrehen und wieder zurück. Konsequent sind sie...

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