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3. Dezember 2020: Von Joachim P. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Wo siehst du ein Problem? Wenn ich den Flieger mehr für berufliche Trips verwenden oder ihn vercharten würde, hätte ich ihn auch in ne GmbH genommen. Selbst und privat fliegend, zahlt man die USt. dann halt mit der Charterrechung, wie Achim schon schrieb.


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