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8. April 2013: Von Joerg Scheel an Pelle Goran
Also meines Wissens kann der Käufer beim Kauf ein Kennzeichen ändern. Wenn Du das mit dem Käufer des alten Flugzeuges vereinbarst, wird Dein Kennzeichen frei und ist wieder verwendbar. So oder so ähnlich hab ich das auf der LBA-Seite mal gelesen.

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