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Wenn Du den Flieger als "Umzugsgut" mitbringst und anschließend mindestens ein Jahr nicht weiter veräußerst, kannst Du ihn ganz legal umsatzsteuerfrei einführen.
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Das ist ja interessant - gleiche gilt meines Wissens auch für Autos... ich habe mir hier einen 76er Oldmobile ninety-eight gegönnt, den ich auch nach D.Land mitnehmen will. Allerdings muss der 6 Monate in meinem Besitz sein BEVOR ich den Wagen einführen! Wo kann ich wohl genau erfahren wie das für Flugzeuge gehandhabt wird? Bei deutschen Zoll?! Vielen Dank jedenfalls für die Antwort!
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Hallo Kristijan,
wir haben im März eine DA 40 in Houston gekauft, ab in den Container (hat Cliff Wilewski/ Rockford/Illin.gemacht), dann nach Dänemark (OPMAS)zurück nach Bremerhafen, zusammengebaut und ins Nest geflogen. Würde es so immer wieder machen, Ferry ist riskant und kann bei älteren Mühlen echt abenteuerlich werden.
Also ganz kurz gesagt: Steuerfrei wenn Oldtimer!, zerlegen und ab in die Metallbox, Fracht etwa 5-6 Kilo US$. In D zusammenbauen, laß den Flieger N-registriert (Trust in Anspruch nehmen), mach Deinen US PPL.
In D: Der Amtsschimmel tritt heftig zu, Stichwort CAMO.
Gruß in die neue Welt. Falkeflying
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Na das ist doch mal eine Antwort! Wir wohnen übrigens in Houston. Gelegenheit für verschiffen habe ich hier in Houston massig; ich selbst such zwar nach Erdöl aber das gross der Deutschen hier ist im Speditions/Reederei-Geschäft, das soll das Problem nicht sein. Jedoch werde ich Cliff Wileski auf jeden Fall kontaktieren! Steuerfrei wenn Oldtimer?! Das höre ich zum ersten Mal - hast du da mehr Infos? Ab wann ist ein Flugzeug ein Oldtimer? 25 Jahre wie KFZ?
PPL habe ich übrigens schn seit einem Jahr und habe just mit dem IFR-Rating begonnen.
Danke für die Antwort! und Gruss in die Alte Welt...
Kristijan
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KFZ gelten erst ab 30 Jahren als Oldtimer! ;-)
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Der Zoll ist für Infos sicherlich die beste Adresse, außerdem kannst Du mal mit einer Spedition sprechen, die Komplettumzüge durchführt, die sollten über so etwas immer mal wieder stolpern, z.B. bei Autos. Mein Flugzeug wurde vom Vorbesitzer als Umzugsgut nach Holland eingeführt und ich habe dann, als ich es Jahre später gekauft habe, von ihm die entsprechende Unterlagen (Formular T2L) bekommen.
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