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10. Dezember 2018: Von Achim H. an 

Doch! Der AP ist ohne wenn und aber rechtlich zulässig - es sei denn, das STC enthält explizit eine Ausnahme wie "nur wenn das Flugzeug nicht durch ein anderes STC modifiziert wurde"!

Definitiv falsch.

Die Aufsichtsbehörde vertritt dediziert die Auffassung, dass ein Turbolader eine eigene Flugerprobung erfordert. Seit Jahrzehnten. Mit diesem Hintergrund muss ein Prüfer eigentlich derselben Logik folgen, denn die technische Beurteilung der Zulassungsbehörde ist letztlich verbindlich für alle Prüfer.


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