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2. März 2018: Von Lennart Mueller an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Nun einmal die Gegenseite, die Transponderabschalter. Stellen wir uns vor, dass ein Pendant der "Deutschen Umwelthilfe" oder jene selbst, ein Netzwerk "Lärmschutz" mit Empfängern a la FR24 ins Leben ruft und jeden Piloten vor Gericht bringt, der die 500/1000 ft AGL ausweislich Transponder für einen Moment unterschritten hat.

Das hätte ungefähr die gleiche Beweislast, als wenn sie mit einer selbstgebauten Laserpistole Geschwindigkeitsüberschreitungen von einer Autobahnbrücke messen würden (Stichwort Integrität der Daten). Allein die digitale Bildspeicherung von fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen ist mit allerlei Zeugs wie Signaturen zum Manipulationsschutz verbunden.


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