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27. Dezember 2017: Von Achim H. an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +1.00 [1]

Die einzige Rechtsquelle, aus der man den Zwang zu 2 Funkgeräten herauslesen könnte, ist die FSAV. Die "gehört" dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Ebendieses hat seine Position gegenüber der AOPA schriftlich geäußert. Natürlich gelten vor Gericht nur der Wortlaut der Gesetze aber hier geht es ja um Vorschriften, für deren Durchsetzung das BAF zuständig ist. Damit ist die Sache eigentlich ziemlich klar.

https://aopa.de/interessen-vertretung/flugzeuge-technik/kein-zweites-8.33-funkgeraet-fuer-privates-ifr-vorgeschrieben.html

Dazu schreibt die freundliche Luftfahrtbehörde, dass weitere Funkgeräte nicht 8.33-kompatibel sein müssen:

https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/ELT_VHF/VHF_Flugfunk_833_kHz_Raster.html

27. Dezember 2017: Von Wolff E. an Achim H.

@Achim, wenn wir gerade bei Avionik sind. Reicht auch ein NAV/GPS statt zwei NAV oder NAV/GPS? Sagen wir mal so:1 x GNS 430 oder GTN650 und man darf (sofern DME on Board) privat IFR in Deutschland/Europa legal IFR fliegen?


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