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5. Dezember 2017: Von Achim H. an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Die technische Überschneidung ist unproblematisch. 25kHz und 8.33kHz sind vollkommen kompatibel, da es keine überschneidenden Frequenzbereiche gibt. Ist eine 25kHz-Frequenz vergeben, können die danebenliegenden 8.33kHz-Frequenzen nicht vergeben sein. Ist eine 8.33kHz-Frequenz vergeben, gibt es keine Möglichkeit, diese auf einem 25kHz-Funkgerät zu rasten (außer man stellt eine andere Zahl ein aber mit der Methode störte man schon immer den Funk).

Ausländische Flugzeuge, die eine 8.33kHz-Schonfrist bekommen, können ab dem 1. Januar nicht mehr nach Deutschland fliegen, da der deutsche Luftraum ein 8.33kHz-Funkgerät vorschreibt.


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