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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. August 2017: Von Thomas Nadenau an Malte Höltken

... geht nicht?

21.A.307 Freigabe von Bau- und Ausrüstungsteilen zur Installation Ein Bau- oder Ausrüstungsteil darf in als Muster zugelassenen Produkten installiert werden, wenn es in einem betriebs­ sicheren Zustand ist und a) Gegenstand einer Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) ist, die bescheinigt, dass es in Übereinstimmung mit den genehmigten Konstruktionsdaten hergestellt wurde, und gemäß Abschnitt Q gekennzeichnet ist oder b) ein Standardteil ist oder c) im Fall eines ELA1- oder ELA2-Luftfahrzeugs ein Bau- oder Ausrüstungsteil ist, das 1. weder lebensdauerbegrenzt noch Teil der primären Struktur noch der Steuerorgane ist, 2. in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Entwurf hergestellt wurde,3. gemäß Abschnitt Q gekennzeichnet ist, 4. für den Einbau in das spezifische Luftfahrzeug identifiziert ist, 5. in ein Luftfahrzeug eingebaut werden soll, für das der Eigentümer die Einhaltung der Bedingungen 1 bis 4 überprüft hat und die Verantwortung für die Einhaltung akzeptiert hat.

4. August 2017: Von Malte Höltken an Thomas Nadenau

Nein geht nicht. Die geänderte Avionik nicht Teil des Type Designs, demnach braucht es ein Minor Change, Major Change oder eben Standard Change, je nach einzubauender Avionik und Betriebsumfeld. 21.A.307 regelt nur was erfüllt sein muß, damit ein Bauteil überhaupt freigegeben werden kann. Im Falle der geänderten Tankanzeige trifft 21.A.307(c)2 nicht zu: Diese ist nicht Hergestellt in Konformität mit dem bisherigen Design, sondern eine Änderung. Dafür gibt es SC201a. Dort sind Tankanzeigen explizit benannt und explizit die Freigabe durch den Pilot/Owner ausgeschlossen.


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