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22. Mai 2017: Von Lutz D. an Andreas Staubi

Guten Morgen Andreas,

nicht von den Montagmorgenmuffeln kirre machen lassen.

Ja, Du brauchst auch N-Reg VFR ab dem 1.1.2018 ein 8.33 Funkgerät, Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Durchführungsverordung 1079/2012, die über diesen Link komfortabel abgerufen werden kann: https://www.bmvit.gv.at/ofb/recht/europa/verordnungen/downloads/vo2012de1079.pdf

Einschlägig ist Artikel 5 Absatz 4. Du darfst natürlich weiterhin dort ohne 8.33 Funkgerät fliegen, wo Funkgeräte an sich nicht vorgeschrieben sind.

Herzliche Grüße

Lutz

22. Mai 2017: Von Andreas Staubi an Lutz D.

Hmmm, leider ziemlich eindeutig. Vielen Dank Euch beiden.

Gruß,

Andreas


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