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Avionik | 8,33 auch für N-registriert (VFR only) erforderlich?  
22. Mai 2017: Von Andreas Staubi 

Liebes Forum,

ich Suche Hilfe bei folgender Frage: muss ein in D betriebenes, N-registriertes Flugzeug (VFR, nur ein einzelnes COMM eingebaut) ab 1.1.2018 auch über ein 8,33 kHz Funkgerät verfügen oder darf das 25kHz weiterbetrieben werden?

Und ganz wichtig: Wo kann ich verbindliche Informationen dazu finden, sprich, das nachlesen? Auf der LBA Webseite wird von "Verkehrszulassung" in Europa gesprochen (in dem Fall wäre eine Umrüstung wohl nicht erforderlich), ich habe aber auch an anderer Stelle schon von "operated" gelesen, was natürlich N-registrierte im europäischen Luftraum einschließen würde.

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Gruß,

Andreas

22. Mai 2017: Von Andreas Mieslinger an Andreas Staubi

Hallo Andreas von Andreas,

überlege doch mal und schon kommt man selber zur Lösung.

Da ist die ungenaue (Überlagerung) Kanalhaltung (Trennung) der alten Geräte, zum anderen werden sehr bald, auch für den unteren Luftraum, Frequenzen vergeben.

Selbst die Bodenstellen müssen erneuert werden und die haben meist nur eine feste Frequenz!

So lange Du Dich im unkotollierten Luftraum versteckst, wird es wohl gehen, aber wenn die LBA "Task force" nachschaut, könnte es eng werden.

22. Mai 2017: Von Lutz D. an Andreas Staubi

Guten Morgen Andreas,

nicht von den Montagmorgenmuffeln kirre machen lassen.

Ja, Du brauchst auch N-Reg VFR ab dem 1.1.2018 ein 8.33 Funkgerät, Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Durchführungsverordung 1079/2012, die über diesen Link komfortabel abgerufen werden kann: https://www.bmvit.gv.at/ofb/recht/europa/verordnungen/downloads/vo2012de1079.pdf

Einschlägig ist Artikel 5 Absatz 4. Du darfst natürlich weiterhin dort ohne 8.33 Funkgerät fliegen, wo Funkgeräte an sich nicht vorgeschrieben sind.

Herzliche Grüße

Lutz

22. Mai 2017: Von Andreas Staubi an Lutz D.

Hmmm, leider ziemlich eindeutig. Vielen Dank Euch beiden.

Gruß,

Andreas


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