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12. April 2016: Von RotorHead an Timm H.

In der FSAV, zuletzt geändert am 29.10.2015 (!), gibt es nur eine Stelle, die 8,33 kHz erwähnt:

"§ 3 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln

(1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein mit:

1. zwei UKW-(VHF-)Sende-/Empfangsgeräten (einstellbarer Frequenzbereich: 118,000-136,975 MHz) für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst mit den Flugverkehrskontrollstellen, wobei für Flüge im oberen Luftraum (oberhalb Flugfläche 245) diese Geräte für den Betrieb im 8,33 kHz-Kanalraster geeignet sein müssen;
..."

Und, das obwohl die EU schon seit wenigstens 2008 bei IFR über FL195 8,33 kHz fordert. Von 8,33 kHz bei VFR ist überhaupt keine Rede in der FSAV. Man fragt sich, wann unser Verkehrsminister seine Hausaufgaben macht und deutsche Regelwerke dem EU-Recht anpasst.


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