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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. April 2016: Von  an Frank Streckebein

Meines Wissens nach war tatsächlich geplant (DAeC: Eurocontrol 2012) ab 1.1.2018 alle betriebsbereiten COM auf 833 Raster zu haben und bis 31.12.2018 auch alle Dokumentationen und Zuweisungen umzustellen, analog zur Umstellung auf Mode-S (Transponder = Mode-S Transponder, also irgendwann auch COM = 833 COM). Den rechtlichen Stand habe ich jetzt allerdings nicht mehr verfolgt, weil ich, aus den Erfahrungen mit den Beschränkungen im Mischbetrieb der letzten Jahre, frühzeitig auf 833 umgerüstet habe. Gerade im Notfall fände ich es ärgerlich, wenn mein "Not25COM" zwei Drittel seiner Sendeleistung am Empfangsfilter vorbei bläst. Ich gehe davon aus, dass für den Sichtflug die 25kHz COM noch bis zum Ablauf der Frequenzzuteilungsurkunde eine Gnadenfrist bekommen (ausgeschlossen Reparaturen), aber dem Tenor der EU VO 1079/2012 nach vermute ich für IFR eine stringentere Umsetzung. Die Ausnahmen von 833 sind in der EU VO ausdrücklich nur für die Notfrequenzen gesetzt und wenn zwei COM allgemein betrieblich vorgeschrieben sind, dann werden die wohl 833 sein müssen. Wobei ich mir allerdings die Frage stelle, was aus den Frequenzzuteilungsurkunden für 25kHz COM nach der Übergangsfrist wird - werden die dann zu dem Datum wiederrufen/eingezogen?


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