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19. Februar 2014: Von Roland Schmidt an 
Ist mir klar, Alexis. Der von Achim genannte Schweizer fliegt aber die IV P, (noch) nicht die Evolution. Jedenfalls fliegt er IFR, allerdings N-registriert. Bin mir nicht sicher, ob es legal ist. Die generelle Einflugerlaubnis für Selbstbauflugzeuge aus ECAC-Staaten ist z. B. in D an Tag-VFR geknüpft (AIP GEN 1-17). Bei N-Reg. gibt's die Beschränkung "max. 180 Tage im Kalenderjahr", die Beschränkung Tag-VFR aber meines Wissens nicht grundsätzlich; die Einflugerlaubnis kann aber nach dem Gutdünken des LBA sicher mit einer solchen Auflage versehen werden. In der Praxis fliegen Flugzeuge, wie die IV P, Evolution etc. wohl eher IFR, egal wo. Grundsätzlich fliegen sie ja auch nach den gleichen physikalischen Gesetzen wie eine C 172 und fallen dadurch nicht vom Himmel. Das aber schon wieder recht weit off topic....

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