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8. November 2013: Von Frank Marquardt an Achim H.
Hallo liebe Fliegerkollegen,

ich lese diese Diskussionen hier schon eine ganze Weile mit, und sowohl hier, als auch bei der AOPA geht es am eigentlichen Problem vorbei.

Die Prüfung der elektronischen Ausrüstung ist ein Wartungsereignis, und wird von Cert. Staff B 2 freigegeben.

A category B2 aircraft maintenance licence shall permit
the holder:
(i)
to issue certificates of release to service and to act
as B2 support staff for following:
maintenance performed on
avionic and
electrical systems, and
electrical and avionics tasks within powerplant
and mechanical systems, requiring only simple
tests to prove their serviceability; and
(ii)
to issue certificates of release to service following
minor scheduled line
maintenance and simple
defect rectification within the limits of tasks
specifically endorsed on the certification
authorisation referred to in point 145.A.35 of Annex
II (Part
-
145). This certification privilege shall be
restricted to work that the licence
holder has
personally performed in the maintenance
organisation which issued the certification
authorisation and limited to the ratings already
endorsed in the B2 licence.

D.h., wir führen eine rein technische Prüfung durch und vermerken das Ergebnis auf dem Prüfbericht.

Eine Bewertung der Papierlage ist in den Privilegien eines B 2 nicht enthalten. Wie das Gerät reingekommen ist, wofür man es benutzen kann , ob es zulässig ist , ob die Ausrüstung für bestimmte Verwendungen ausreicht...

Damit bleibt letztendlich der schwarze Peter bei dem jeweiligen Piloten . Ich habe da lediglich den Status eines Beraters.

Ich will damit nicht sagen, das mich dieses System glücklich macht. Aber mich hat bei der Einführung auch keiner gefragt.


Viele Grüße.

Frank Marquardt

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