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18. Mai 2010: Von Julian Koerpel an Hubert Eckl
Hallo,

kurz und knapp dazu aus meiner Sicht:

- Mode S ist per Gesetz für alle LFZ die eine Transponderpflicht haben (entsprechende Lufträume bzw. >5000ft) vorgeschrieben.

Siehe hierzu auch
LBA Mode S

Wer ein Flugzeug betreibt, muss m.E. nicht nur über die Mittel verfügen es zu betanken, sondern auch gesetzeskonform auszurüsten.

Über Sinn und Unsinn kann man streiten, aber darum geht es nicht. Gesetz ist nunmal Gesetz.

Just my 3 cents

edit: dazu noch die FSAV:
Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge

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