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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Mai 2009: Von RotorHead an 
Bitte nicht die LuftBO mit der FSAV verwechseln. Während die LuftBO nur für D-registrierte Luftfahrzeuge gilt, gilt die FASV für alle im deutschen Luftraum betriebenen Luftfahrzeuge. Die LuftBO regelt Dinge wie AI, DG, Höhenmesser usw., die FSAV dagegen COM, NAV, usw.

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