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9. Dezember 2012: Von Philipp Tiemann an Jürgen Scheiwe

Nun, das verwundert glaube ich kaum jemanden hier.

Trotzdem halte ich diese Situation für problematisch, zumindest für die laufenden, (ja wohl möglicherweise zum Teil von den Piloten selbst provozierten) Gerichtsverfahren. Denn dann werden die Klagen wahrscheinlich wegen mangelnder Beweislage fallen gelassen, aber ohne dass es zu einem grundsätzlichen Urteil gegen den behördlich verordneten Platzrundenwahn kommen wird. Die Gesamtsituation am Platz (Lärmbeschwerden) wird sich dann wohl nicht ändern, da die "Unschuld" der Piloten ja ebenfalls nicht bewiesen ist.


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