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15. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Jan Brill
Auf Ihre Frage hin teilen wir Ihnen mit, dass gemäß den Bestimmungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Regelungen der ICAO) ein Pilot weltweit (grenzüberschreitend) am Luftverkehr teilnehmen darf, solange der Staat, in welchem das Luftfahrzeug registriert wurde, auch die Pilotenlizenz ausgestellt hat. Registerstaat des Luftfahrzeuges und Lizenzausstellerstaat müssen also ident sein.


Natürlich gilt das...sonst könnten US Air, Delta, Air India, Qatar, etc. nicht überall herumfliegen. Aber nicht beantwortet wurde, wenn das Flugzeug bzw. Betreiber (Operator) in ein EASA Land STATIONIERT ist! Und für wie lange? Darum geht es. So wie ich es verstehe, will EASA in einem solchen Fall, dass die Piloten ein FAA Lizenz UND ein EASA Lizenz besitzen. Oder???



15. Juni 2012: Von  an Jo Schaefer

man könnte ja

1. eine BAD-licence für non-easa-conforme willensäußerer erstellen

oder

2. gewisse teile der EASA in eine BAD-EASA auslagern, eine DVO kreieren, die es gestattet, diesen teil der bad-easa nicht in die flugplanung mit einzubeziehen

oder

3. nach DDR-manier eine 45kft hohe mauer um europa bauen.

allah - wirf hirn vom himmel....

muß jetzt eh zum freitagsgebet mit anschließender bestrafung dieser ungläubigen....die straßenreinigung kommt heut schon um 12.45....

https://www.youtube.com/watch?v=l5hGVbmhmGA&feature=related

mfg

ingo fuhrmeister

15. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an Jo Schaefer
Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Man muss die Frage schon korrekt stellen.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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