Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
LBA Medical: Runder Tisch mit einer Ecke
Ein Jahr TwinCo
Landung neben der Landebahn
Hebrideninseln Coll und Colonsay
Kleiner Reiseführer für Oshkosh
Unfallschwerpunkt PC-12: Loss of Control
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Dezember 2008: Von  an Jan Brill
Auf der ersten Seite der NfL 72/83 im 2ten Absatz Richtlinien
Anwendungbereich steht: die Richtlinien gelten für Landeplätze gemäß §49 LuftVZO.

Sie können auch auf Flughäfen gem.§38(Verkehrsflughäfen) und
auf Segelfluggeländen angewendet werden.

Für Verkehrsflughäfen und Segelflugplätze eine kann Bestimmung und
für Landeplätze eine muß Bestimmung,obwohl sie dazu nicht das vorgeschriebene Equipment haben.
Jedenfalls hat Worms keine 670Liter AFFF etc.!!!


###-MYBR-###

###-MYBR-###

MfG
Jürgen

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang