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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Dezember 2008: Von  an Jan Brill
Jeder Verkehrslandeplatz hat eine Betriebspflicht.
Die Landesluftfahrtbehörde befreit den Flugplatzunternehmer von der Betriebspflicht wenn der keine Lust hat zu Arbeiten oder lieber über die Weihnachsfeitage bei seiner Familie ist.

Es besteht also kein Grund für die Hobbypiloten ausgerechnet in der Zeit fliegen zu müßen.

Zum Glück hat der Verkehrslandeplatz eine 24 stündige Betriebsgenehmigung,dass der Polizei und ADAC Hubschrauber etc. zu jeder Tages und Nachtzeit zum Auftanken dort starten und landen können.
3. Dezember 2008: Von  an 
Servus Kollege,

das ist ja alles richtig. Nur: Mit den Themen Öffnungszeiten und FoF hat sich Heiko Teegen 1984 wahrscheinlich schon in Ausgabe 1 von PuF herumgeschlagen (und dabei den Herren mit den Aktentaschen intergalaktische Unfähigkeit bescheinigt). Was interessiert es die Herrinnen und Herren der Zentralregierung auf dem Mond, wenn der Hund sie anbellt? Genau, und jetzt das Ergebnis durch 2 dividieren.

Beste Grüße
Bananenrepublik

PS: Auf den schönen Ausdruck "Herrinnen und Herren" habe ich leider kein Copyright, sondern habe ihn von einem sehr klugen Poster in diesem Forum abgekupfert.
3. Dezember 2008: Von  an 
Aus ihrer Antwort entnehme ich das Sie es bereits aufgegeben haben gegen Windmühlen zu kämpfen und Ihre Resignation basiert auf der Überzeugung von einer Bananenrepublik.
Zum Glück leben wir in einer Demokratie die aber nur so gut ist wie die Menschen die in ihr leben.
Menschen die Ihre Gesetze kennen leben freier als die jenigen die aus Unkenntnis die Obrigkeit gewähren läßt.


###-MYBR-###MfG
Jürgen

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