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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. September 2020: Von Sven Walter an Achim H.

Das stimmt natürlich in diesem speziellen Falle, aber ich dachte, wir wären mittlerweile bei der allgemeinen Bewertung.

24. September 2020: Von Achim H. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Allgemein bewertet kann man auch nicht sagen, dass ein Flugzeug in dem Zollgebiet seines Zulassungsstaates ist. Genau wie bei Booten.

Den einzigen Nachteil von post-Brexit-G-reg hätte man in Deutschland wenn man aus der EU rausfliegt. Bei EU-reg (+ weiteren Bedingungen) ist kein Zollflugplatz notwendig, bei G-reg ab nächstem Jahr wäre es immer notwendig.

24. September 2020: Von Malte Höltken an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Die Frage, ob ein hiesiger EASA-Prüfer das ARC (oder äquivalentes Dokument) ausstellen darf und Wartung abzeichnen darf steht derzeit noch in den Sternen. Bei aller Pragmatik einiger Britischer Bürokraten bin ich mir derzeit nicht sicher, dass das politisch einfach gehandhabt wird und es einen sanften Übergang bzw. eine Anerkennung der EASA-Lizenzen für G-Reg gibt.

Ich denke, eine Umregistrierung noch in der Transitionsphase für weniger risikoreich als auf vernünftige Entscheidungen nach der Transitionsperiode zu hoffen. Die UK CAA schreibt explizit, dass bei einem Brexit ohne Abkommen keine Europäische Lizenz anerkannt wird. (https://www.caa.co.uk/Our-work/About-us/Brexit/) Es gibt dann kein Working Agreement, auf dessen Basis man ein G-Reg Flugzeug hier in der EU warten könnte.


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