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29. Januar 2014: Von Achim H. an Andreas Ni
Andreas, wenn ich das bestgepflegte Flugzeug der Welt verkaufe, kann ich immer noch nicht garantieren, dass in der nächsten Woche nicht eine "Kleinigkeit" kaputtgeht, die 20 000 € kostet. Das ist leider so und das muss man als Verkäufer ehrlicherweise zugeben, denn die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering. Dieses Problem unterscheidet das Gebrauchtflugzeug von anderen Wirtschaftsgütern.

Mit einem sauberen Vertrag ist man recht sicher. Ich habe immer reingeschrieben, dass gekauft wie gesehen/geflogen, keinerlei Gewährleistung. Allerdings garantiert der Verkäufer, dass er alle ihm verfügbaren Informationen zu Unfällen, Schäden oder Umständen die eine Einschränkung der Lufttüchtigkeit in Zukunft erwarten lassen oder den Ausfall einer Komponente vor TBO wahrscheinlich machen, bekanntgegeben hat. Damit hat der Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer wenn etwas passiert, was der Verkäufer verschwiegen hat. Ich denke das ist ein guter Kompromiss.

Übrigens was super funktioniert hat in meinem Fall: ich habe den Zustand des Fliegers relativ zurückhaltend bewertet in der Anzeige. Da schreiben die Leute gerne für jeden Rostbock Zustand 8/10 rein und ich hab einfach einmal 4/10 gemacht. Alle die kamen waren begeistert vom Zustand. Das war also eine vertrauensbildende Maßnahme die funktioniert hat. Hat auch keiner versucht zu handeln.

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