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Luftrecht und Behörden | Werbunsgkostenabzug bei Benutzung Privatflugzeug  
5. Mai 2017: Von Rene Mogas  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gemeinde,

ist dieses Urteil des BFH bekannt?

In Stichpunkten:

> Angestellter Geschäftführer und Privatpilot nutzt eigenes Flugzeug für Geschäftsreisen

> Ausgaben werden beim Arbeitgeber nicht als Reisekosten geltend gemacht sondern als Werbungskosten in EkSt-Erklärung

> Diese werden vom Finanzamt unter Hinweis auf "Unangemessenheit" nicht anerkannt

Hat - wie jedes Verfahren - einige Besonderheiten, sollte aber jeden (selbstständigen) Privatpiloten aufhorchen lassen.

Froh Flug

Großartig!

Meine Laienauffassung des Urteils:

  • BFH und damit für Deutschland geklärt - ggü. dem Finanzamt zitierfähig.
  • Grundsätzlich darf man seine Kiste selber zum Geschäftstermin fliegen und das geltend machen, wenn es einen unmittelbaren beruflichen Anlass gab.
  • Es muss ggf. eine Abwägung zu Linienflug, Bahn oder Auto stattfinden.
  • Sollte diese im Sinne einer "Nicht-Angemessenheit" ausgehen, dann ist trotzdem noch ein angemessener Satz als Werbungskosten anzusetzen. (In scharfer Abgrenzung zu: "Hat Dir Spaß gemacht, drum gibt's gar nix, auch kein Kilometergeld für die korrespondierende Autofahrt)"

Oder will ich da einfach nur das o.a. rauslesen, weil ich es für gerecht und richtig halte?


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