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Luftrecht und Behörden | Struktur des NCC  
16. Juli 2016: Von Matthias Schwarz 

Hallo,

ich bin an der Ausarbeitung eines NCC-Handbuches beteiligt und mir sind noch einige Zusammenhänge in Bezug auf die Veröffentlichungen der EASA unklar. Es geht vor allem darum, welches Dokument sich auf was bezieht und welches selbstständig steht bzw. nur ein Annex von etwas anderem ist.

Dazu hat die EASA ja eine Flowchart veröffentlich, jedoch macht diese in meinen Augen wenig Sinn (https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EU%20965-2012_Classification%20of%20operations%2C%20rules%20applicability.pdf). Demnach ist die 965/2012 die einzige "Hauptveröffentlichung" und alles weitere, wie auch die 800/2013, lediglich ein Annex hiervon. Jedoch deutet der formelle Auftritt von z.B. 800/2013 auf ein eigenständiges Werk, zumal dieser die 965/2012 ja auch in einigen Teilen ersetzt. Wo ist mein Denkfehler bzw. wer kann mir die Zusammenhänge noch einmal erklären?

Viele Grüße

17. Juli 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Matthias Schwarz

Hallo Matthias,

noch ein Leidensgenosse, der sich gerade durch die Materie quält, um am 25. August die Dokumente abgeben zu können!

Allerdings ist das ein Thema, das Dich nicht weiter blockieren sollte. Tatsächlich ist die 965/2012 die alleinige Vorschrift für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Diese Vorschrift wurde z.B. durch die 800/2013 geändert bzw. ergänzt. Das findest Du gleich auf der ersten Seite von 800/2013 unter (4):


Mit der vorliegenden Verordnung wird die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission ( 2 ) geändert, um besonderen Aspekten des nichtgewerblichen Betriebs Rechnung zu tragen.

Am einfachsten ist es, man schnappt sich die Vorlage, die von AOPA, IDRF und Vertretern von Betreibern erarbeitet wurde und paßt sie dann an die eigenen Besonderheiten an:

https://aopa.de/entwicklung/upload/Bilder/Aktuelles/2016/Content_OM_Draft_Rev_3.1_released_incl_BC_and_D.DOCX

Wenn meine Vermutung bzgl. des Namens richtig ist, können wir uns auch mal in EDFZ zusammensetzen und austauschen ggfs. Arbeit aufteilen.

Grüße und gutes Gelingen!
Michael

20. Juli 2016: Von Michael Höck an Mich.ael Brün.ing

Was wollt Ihr denn Abgeben ? Ich hoffe doch, nur die Erklärung....

Hier sind Erklärung und OM Template runterzuladen:

LBA Erklärung & Template

21. Juli 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Michael Höck

Abgeben muss man zwar nur die Erklärung sowie je Flugzeug eine MEL und das Verzeichnis der Sondergenehmigungen (bei uns RVSM, RNP1 und RNAV-APCH). Aufwand überschaubar, da MMEL vorhanden und Genehmigungen auch.

In der Erklärung steht aber auch, dass "alle Flüge im Einklang mit dem Betriebshandbuch durchgeführt werden".

Es mag jeder selbst handhaben, wann er das Betriebshandbuch fertiggestellt hat, denn abzugeben bzw. einzureichen ist es zunächst nicht. Der letztmögliche Termin für die Erklärung ist 24. August 2016 (ab 25. August 2016 ist Teil-NCC verbindlich). Wer in das Template auch schon mal reingesehen hat, wird erkennen, dass die Anpassungen auf den eigenen Flugbetrieb nicht mal eben in 4 Stunden erledigt sind, unabhängig von einer guten oder schlechten "Qualität". Wenn das LBA also am 25. August auf die Idee kommt zwecks Audit-Vorbereitung vorab ein Exemplar des Handbuch zugesendet zu bekommen, dann will ich nicht erst die Schweißperlen auf der Stirn haben, sondern nur unter den Achseln vom Rauswuchten des Ordners aus dem Regal.

Michael


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