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Luftrecht und Behörden | Warnung: Geldschneiderei Sprachbefähigungseintrag  
15. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt  Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe Anfang des Monats meine Level 6 Prüfung der englischen Sprache bestanden und habe im Zuge der Meldung an das Luftamt Nordbayern auch gleich den zwar völlig überflüssigen aber trotzdem irgendwie herumgeisternden Level 6 der deutschen Sprache mit eintragen lassen.

Jetzt bekam ich die neue Lizenz zugestellt und im gleichen Zug die Quittung für mein blauäugiges Verhalten! Der Eintrag des neuen englischen Sprachlevels und die Neuausstellung der Lizenz kosteten 30€ - soweit so gut und auch nicht wirklich überraschend.

Der fiese Klops ist, dass man auch den Eintrag des deutschen Sprachlevels mit nochmal zusätzlich 30€ (!!!) berechnet! Inzwischen ist mein Blutdruck wieder unter 200 aber ich fürchte, eine Reklamation und Neuausstellung ohne deutschen Sprachlevel ist im System nicht vorgesehen...

Also! Mein guter Rat! Vergesst den Eintrag der deutschen Sprache... - ist völlig überflüssig und ein reiner Schildbürgerstreich und kostet obendrein auch noch Geld - zumindest bein Luftamt Nordbayern.

Sollte irgend einem zufällig hier anwesenden Juristen eine Widerspruchsmöglichkeit einfallen, wäre ich überaus hochmotiviert, jeden denkbaren gewaltfreien Weg zu gehen.
16. Dezember 2015: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Maßgeblich ist der Rechtsmittelhinweis am Ende des Kostenbescheides. Danach kann

binnen eines Monats gegen den Koastenbescheid Widerspruch erhoben werden

Da dürfte auf die Grundlage für die Kostenrechnung hingewiesen worden sein.

Ggf. gibt es einen einheitlichen Gebührensatz für jeden Eintrag. Auf meinem letzten Kostenbescheid steht etwas von § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG in Verbindung mit der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV.)

Details: siehe hier

19. Erstmaliger Eintrag des Nachweises der Sprachkenntnisse in die Lizenz oder Ausstellung einer gesonderten Bescheinigung (Anhang I FCL.055 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; § 125 LuftPersV), je Sprache 15 bis 35 EUR
20. Ausstellung einer Zweitschrift 35 EUR

Kam in meinem Fall von LBA und kostete 15 €.

Beste Grüße von D. J.

16. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Derk Eckart Dr. Janßen
Vielen Dank für die Hinweise... - dann werde ich wohl mal Widerspruch einlegen - auch wenn auf meiner Rechung diese Möglichkeit nicht erwähnt wird, es werden nur Säumniszuschläge angedroht!

Ich hatte vorher schon auf der Homepage vom Luftamt Nordbayern geschaut, konnte dort aber weder eine Kostentabelle noch den Hinweis finden, dass jeder Spracheintrag separat kostet.
Dass die Bearbeitung, die Lizenz, der Stempel 8-) und vor allem das Porto natürlich Geld kosten war mir klar aber dass man mich gleich doppelt abmelken würde, davon war nirgends die Rede...

Das ist jetzt das zweite Mal, dass mir das Luftamt Nordbayern äußert unangenehm aufstößt. Das erste Mal war vor zwei Jahren, als ich meine Nachtflugberechtigung und das AZF zusammen eingereicht habe und das Luftamt Nordbayern, das aufgrund meines Wohnsitzes für mich zuständig ist, sich trotz mehrfacher Aufforderung rigoros geweigert hat, meine Lizenz entsprechend neu auszustellen.

Ich musste dann beim für mich NICHT zuständigen Luftamt Stuttgart vorstellig werden, die haben dann meine Akten aus Nürnberg angefordert, mir die Lizenz ohne zu murren ausgestellt und die Akten wieder nach Nürnberg zurückgeschickt. Das hat ewig gedauert und ich möchte nicht wissen, was uns Steuerzahler solche "Befindlichkeiten" der selbstverliebten Ämter so kosten... Bananenrepublik!
16. Dezember 2015: Von Achim H. an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Und mit welcher Begründung? Dass das fies und gemein ist und überhaupt? Die Kostenordnung legt für Spracheinträge einen Betrag pro Sprache fest. Damit hat das seine Ordnung. Die Verwaltung hat keine Pflicht, Dich vorab über die Kosten des durch Dich beantragten Verwaltungsaktes aufzuklären. Dafür gibt es die publizierte Kostenordnung.
16. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Achim H.
Habe ich geschrieben... - die findet man nicht auf den Seiten des Luftamts Nordbayern!

...aber mal schauen! Vielleicht greift ja doch das inzwischen ins BGB aufgegangene Fernabgabegesetz und ich kann die Lizenz gegen Kostenerstattung von 30€ in eine neue ohne Deutsch Level 6 eintauschen. 8-))
16. Dezember 2015: Von Achim H. an Bernd Almstedt
Muss man auch nicht, AGB-Recht gilt nicht für die öffentliche Verwaltung. Du hast einen Antrag gestellt (Eintragung Deutsch) und damit musst Du selbst wissen, welche Kosten entstehen.
16. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Achim H.
@Achim: BGB.... - datt is wat anneres als AGB... :-)
16. Dezember 2015: Von Andreas Ni an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Das lernt der kleine Jurist im ersten Lehrjahr im öffentlichen Recht: wenn der Beamte - erstens handelt und zweitens mit Aussenwirkung, dann hat der Beamte nen Bescheid geschaffen. Und der Bescheid muss zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung haben. Sonst ist er ( der Bescheid) leicht vom Tisch zu fegen.... :-)
16. Dezember 2015: Von Roland Schmidt an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]
Andreas, eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert nur die Frist ;-)
16. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Roland Schmidt
Egal... - das klingt schon mal wie eine gute Grundlage für eine freundliche Diskussion! :-)
16. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Bernd Almstedt
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Dezember 2015: Von Thomas Endriß an Bernd Almstedt
In meiner letzten Neuausstellung war Deutsch Level 6 ohne Anforderung und ohne Mehrkosten automatisch mit drin.

Luftamt Süd.
17. Dezember 2015: Von Conny Sibylla Restle an Thomas Endriß
Bei mir war der Eintrag auch auch ohne zusätzliche Kosten dabei (Landesluftfahrbehörde Berlin-Brandenburg).

Happy landings
Conny
17. Dezember 2015: Von Markus Doerr an Thomas Endriß
Seit die Frau Hoffmann nicht mehr im Luftamt Nord ist, ist alles anders.
17. Dezember 2015: Von Bernd Almstedt an Markus Doerr
Ich habe gerade mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und es ist wohl tatsächlich so, dass diese Änderungen erst vor ca. 3 Monaten auf Anordnung des Rechnungshofes gemacht wurden. Ab sofort kostet wirklich jeder Eintrag einzeln! Auch beim Luftamt Nord hätte man noch vor wenigen Monaten lediglich einfach bezahlen müssen... - jetzt hat man diese Möglichkeit leider nicht mehr. :-(

Auf meine Anfrage wegen Streichung des deutschen Sprachlevels hieß es, dass man das gerne tun könne, allerdings wären dann erneut 30€ Kosten fällig! Eine Widerspruchsmöglichkeit gäbe es nicht...

Also! Vergesst den Eintrag Deutsch Level 6! Der Eintrag ist für deutsche Staatsbürger absolut überflüssig und kostet nur unnötig Geld!
17. Dezember 2015: Von Erwin Pitzer an Bernd Almstedt
Meldung an das Luftamt Nordbayern auch gleich den zwar völlig überflüssigen aber trotzdem irgendwie

gehe nicht zu deinem fürst, wenn du nicht gerufen wüerst.

wann kriegen wir endlich mal diesen unterthanengeist aus dem kopf ?
17. Dezember 2015: Von Jochen Keltsch an Bernd Almstedt
Mir hat man bei Luftamt Nord ungeprüft, freundlicherweise kostenlos, Deutsch Level 6 eingetragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob mich tatsächlich ein Nordlicht versteht, wenn ich mit muttersprachlichem Dialekt loslege.

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