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Luftrecht und Behörden | Nachtflugausbildung auf N-reg LFZ ?  
16. Oktober 2015: Von Winfried Weiss 
Ist es zulässig, auf N-reg. SEpiston LFZ die Nachtflugausbildung durchzuführen, wenn alle Teile in der TBO sind und sonstige Voraussetzungen (Beleuchtung, Versicherung, Meldung bei der Luftfahrtbehörde) vorliegen ?
Oder ist eine Meldung als Ausb.LFZ garnicht möglich ?
Vielen Dank für Antworten.
16. Oktober 2015: Von Tobias Schnell an Winfried Weiss Bewertung: +2.00 [2]
Erwerb der NFQ benötigt eine ATO und damit auch ein Luftfahrzeug, das in dieser ATO als Schulflugzeug gemeldet ist. Das kann aber selbstverständlich auch eine N-reg sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Tobias
16. Oktober 2015: Von Winfried Weiss an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Vielen Dank für die Antwort. LFZ wird auch (befristet) als Schulflugzeug aufgenommen.
Gruß, Winfried Weiß

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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