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Luftrecht und Behörden | IHP Instandhaltungsverfahren werden erleichtert  
14. Juli 2015: Von Dr. Hubertus Haan  Bewertung: +1.00 [1]

Erfreulich: das IHP darf man sich in Zukunft selber genehmigen, zumindest für nichtgewerbliche ELA1-Flugzeuge, siehe hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/VO_Instandhaltung.html;jsessionid=F252F0099F7FCD0AABF169F370061057.live1042?nn=569540

Zitat: "Vielmehr wird diesen Haltern auch die Möglichkeit eingeräumt, ein IHP auf der Basis eines sogenannten Mindestinspektionsprogramms per "Selbsterklärung" zu genehmigen."

14. Juli 2015: Von Thomas Endriß an Dr. Hubertus Haan
Hubertus,

vielen Dank für's Posten.

Das wär doch ein Anlass, heute Abend ein Fläschchen Schampus zu öffnen.

LG;

Thomas
14. Juli 2015: Von Achim H. an Dr. Hubertus Haan
Haha, das war mir klar, dass das LBA da vorpirscht. Die kotzen schon lange wegen diesem IHP-Mist für das ganze Kleinvieh und warten sehnsüchtig darauf, die ELA1-Flieger loszuwerden.

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