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Luftrecht und Behörden | Frequenzzuteilungsurkunde - Gültigkeitsdauer nur noch 3 Jahre  
13. März 2015: Von TH0MAS N02N 

Hallo zusammen,

weiss jemand warum die "Frequenzuteilungsurkunden" inzwischen nur noch für 3 - bisher 10 - Jahre ausgestellt werden? Dafür benötigt man dann doch auch 3mal so viele Sachbearbeiter...

13. März 2015: Von Wolfgang Schöll an TH0MAS N02N
Hallo Thomas!
Hast Du ein 25kHz oder ein 8.33kHz Funkgerät?
Wenn es ersteres wäre und Du die Urkunde 2014 bekommen hast dann stimmt 3 Jahre mit der maximalen Betriebsdauer (Ende 2017) der alten Funkgeräte überein. Länger werden die Urkunden für die 25kHz Geräte nicht ausgestellt.
Grüße Wolfgang
14. März 2015: Von  an TH0MAS N02N
Meine neue aus November hat, wie immer zuvor auch schon, 10 Jahre Laufzeit. Ist die Urkunde genau bis Ende der Kulanzzeit für non-833 Funkgeräte ausgestellt und nur 25kHz COM an Bord? Für mich drängt sich der Verdacht auf.
14. März 2015: Von TH0MAS N02N an 
ok, war mir nicht klar dass die Zuteilung von der Ausrüstung abhängt. Ich nahm an, das wird über die Prüfung geregelt. Danke!
14. März 2015: Von  an TH0MAS N02N
Bitte schön, gern geschehen! Die Frequenzzuteilung kann halt nur bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, bis zu dem die Flugfunkstelle legal betrieben werden kann.
14. März 2015: Von Juergen B. an 
Habe eine Frage dazu: Wie verhält es sich ab 2018 mit der Gültigkeit der Frequenzzuteilungsurkunde für das 2. Funkgerät? Fliege nur VFR und möchte zunächst ein 25kHz-Gerät behalten und nur eins auf 8,33kHz umrüsten.
14. März 2015: Von  an Juergen B.
Meines Wissensstandes nach ist das für die Zuteilung der Betriebserlaubnis der Flugfunkstelle völlig egal.

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