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28. August 2019: Von ch ess an Chris B. K. Bewertung: +8.00 [10]

Diese Privatisierung der Flugsicherung ist eine (auch interessante) andere Frage.

Die fuer mich wichtigere Frage ist, ob die Ergebnisse hoheitlichen/behoerdlichen Handelns = Festlegung von (insbesondere potentiell strafbewehrten) gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht grundsaetzlich frei verfuegbar zu machen ist.

In anderen Bereichen ist das kaum vorstellbar.

(Die Anflugkarten nehme ich mal aus, die moegen urheberrechtlichen Charakter haben - die braucht man aber auch nicht unbedingt)

Vorschlag zur Senkung der Steuerquote nach dem S.-Florian-Prinzip:

1 Vermarktung der StVO ueber Fahrschulen, Autoverleihe und Autobahnraststaetten sowie Buergerbueros der Gemeinden. Kann aber auch kaeuflich als Loseblattsammlung mit Aktualisierung erworben werden.

2 Veroeffentlichung von Baustellen-Tempolimits ueber Rundschreiben an Raststaetten und Grenzuebergaengen (Aushangsverpflichtung) und kostenpflichtige Abos.

3 Veroeffentlichung von Park und Halteverboten als Ergaenzungen (SUPs)zur StVO und veroeffentlicht wie unter 2. Dadurch auch kein Schilderwald mehr auf den Strassen

4. Als besonderen Service kann man auf einer webseite des Verkehrsministerium bzw eines dafuer gegruendeten Unternehmens seine Fahrtroute eingeben und bekommt alle Hinweise ausdruckbar anzeigt. Nach Durcharbeiten der ca 10-100 Seiten kann man seine Fahrt antreten und ist sicherheits- und regeltechnisch mal gut vorbereitet. (So viel Zeit muss einem das schon wert sein.)

Angesichts der viel groesseren Zahl der europaeischen Kfz Nutzer koennen wir damit erhebliche Einnahmen generieren... und jeder will kann ja kostenlos an den oeffentlichen Stellen oder auf dem Server nachschauen!

(Selbst entfernt weil schlechter Stil)


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