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5. März 2024 19:31 Uhr: Von Name steht im Profil an Wolff E.

Ich stehle mal diesen Thread für eine (evtl dämliche) Frage. Ich habe mal wieder versucht mir aus der DFS Online IFR AIP die MVA Chart anzuschauen (unter ENR 6). Weder auf dem PC noch unter iOS finde ich eine Chart mit einer Auflösung welche es auch ermöglichen würde die Daten zu lesen. Die gefundene Chart ist derart schlecht aufgelöst, dass sie eher einem Webteppich gleicht. Lesen kann ich darauf nichts. Auch "rumklicken" und "rechte Maustaste" bringen nichts. Stelle ich mich nur zu blöd an? Danke vorab für Hilfe. Leider hört die AIP innerhalb von Foreflight bei ENR 5 auf.

Danke vorab für Aufklärung

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Dieter Kleinschmidt an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Wenn die Seite geladen ist das Druckersymbol anklicken ( rechts oben). Dann kann die Karte gelesen werden.

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Felix Hormuth an Name steht im Profil Bewertung: +2.00 [2]

Hi,

auf der DFS-Seite das Drucker-Symbol rechts oben klicken -- dann sollte die Karte als PDF mit exzellenter Auflösung angezeigt werden.



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mva-dfs-print.jpg

5. März 2024 20:37 Uhr: Von Name steht im Profil an Felix Hormuth

Danke für die schnellen Antworten.

Unter iOS bekomme ich nur eine Fehlermeldung. Auf dem (Windows)Laptop werde ich es versuchen, wenn ich zurück bin.

EDIT: danke, das war es. Funktioniert auf dem PC so wie beschrieben.

6. März 2024 12:35 Uhr: Von Michael Söchtig an Name steht im Profil

Auch wenn diese Entscheidung nicht direkt für deutsches Recht gilt, so finde ich sie auch sehr hilfreich: Unionsrecht und EuGH Entscheidungen sind etwas sperrig, aber sinngemäß sagt sie: Wenn eine Unionsvorschrift auf Normen (z.B. DIN Normen) verweist, diese also im Ergebnis Bestandteil der Norm sind, dabei diese Normen aber selbst nicht kostenlos veröffentlicht, dann ist das unzulässig. Man muss die Möglichkeit haben, sich über seine Pflichten frei informieren zu können.

Das ist mit der AIP VFR vergleichbar, allerdings ist das rein nationales Recht.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=4C21DC2A064FBAF19D869055A01C79B3?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6457174

(...)

Als Zweites sieht, wie die Generalanwältin in Nr. 52 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, Art. 2 EUV vor, dass sich die Union auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gründet, der einen freien Zugang zum Unionsrecht für alle natürlichen und juristischen Personen der Union sowie die Möglichkeit für den Einzelnen verlangt, seine Rechte und Pflichten eindeutig erkennen zu können (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). Dieser freie Zugang muss es jeder durch ein Gesetz geschützten Person insbesondere ermöglichen, in den Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überprüfen, ob die Adressaten der von diesem Gesetz aufgestellten Regeln diesen tatsächlich nachkommen.

82 Eine harmonisierte Norm kann somit durch die Wirkungen, die ihr eine Unionsvorschrift verleiht, Einzelnen eingeräumte Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten näher bestimmen, und diese näheren Bestimmungen können erforderlich sein, damit der Einzelne prüfen kann, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung tatsächlich die Anforderungen einer solchen Vorschrift erfüllt.

83 Als Drittes ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Transparenz untrennbar mit dem Grundsatz der Offenheit verbunden ist, der in Art. 1 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 EUV, in Art. 15 Abs. 1 und Art. 298 Abs. 1 AEUV sowie in Art. 42 der Charta verankert ist. Er gewährleistet u. a. eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

84 Zu diesem Zweck garantiert Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 1 AEUV ein Recht auf Zugang zu Dokumenten, das außerdem in Art. 42 der Charta verankert ist; dieses Recht wurde u. a. durch die Verordnung Nr. 1049/2001 umgesetzt, deren Art. 2 Abs. 3 vorsieht, dass sie für alle Dokumente gilt, die sich im Besitz des Parlaments, des Rates oder der Kommission befinden (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 36).

85 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 4 Abs. 2 letzter Halbsatz der Verordnung Nr. 1049/2001 besteht.

86 Daher hat das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es in den Rn. 104 und 105 des angefochtenen Urteils entschieden hat, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne dieser Bestimmung an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen bestehe.

24. April 2024 22:40 Uhr: Von Theo Voss an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Während der AERO2024 habe ich mit dem Team vom Privatpilotenlounge.fm-Podcast über den aktuellen Stand der Klagen gesprochen - den Link zur aktuellen Folge findet ihr hier: https://privatpilotenlounge.podigee.io/179-new-episode#t=1164

25. April 2024 00:52 Uhr: Von Patrick Lienhart an Theo Voss

Spannend zu hören!

25. April 2024 08:39 Uhr: Von Yury Zaytsev an Theo Voss Bewertung: +3.00 [3]

Übrigens hat die DFS inzwischen etwas auf die Reihe bekommen. Bayerisches Guantanamo ist zwar irgendwie nicht zu finden, aber ansonsten funktioniert es ganz gut. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen. Die Index-Seiten sind nicht mehr unbedingt notwendig.

25. April 2024 09:18 Uhr: Von Martin Rieke an Yury Zaytsev Bewertung: +5.00 [5]

Ja, mein Design mit Echtzeit-Suche und farbiger Markierung der Wortbestandteile fand die DFS wohl überzeugend. Freut mich, dass das so geklappt hat! Mehr wollte ich garnicht.


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