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29. August 2019: Von T. Magin an Aristidis Sissios

Wenn die ZÜP-ausstellende Behörde gleich der lizenzführenden Behörde ist, brauchste das auch nicht. Das schaffen die gerade noch alleine im eigenen Haus. Sobald Du die Lizenz beim LBA hast, ist das was anderes.

29. August 2019: Von Achim H. an T. Magin

Soweit ich weiß, will das LBA die ZÜP nur für einen Verwaltungsakt wie Ausstellung einer Lizenz. Von mir haben sie die vorletzte ZÜP vorliegen.


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